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Lt. Landesdenkmalamt Baden-Württemberg:

Die Ursprünge des BAD-HOTELS

Auszug:
"... An die Stelle eines bereits im 16.Jahrhundert "als Bad zu den Fischerhäusern" belegten Vorgängerbaus und an die Stelle einiger angrenzender Bürgerhäuser errichtetes repräsentatives Bad-Hotel, das durch Josef A. Ackermann 1824 begonnen wurde, aber erst nach dessen Tode durch die Stadt 1828 fertiggestellt wurde; nach zwischenzeitlichem Privatbesitz kam es 1851 dann endgültig wieder in städtischen Besitz. ..."

Auszug aus dem Buch von Franz X. Staiger, 1859

"... Der ausgesprochen stattliche und dreigeschossige Massivbau mit Mansardwalmdach steht mit seiner sechzehnachsigen Längsseite parallel zur Landstraße nach Ludwigshafen. Er wird 1859, in einer Zeit, als der Kur- und Badebetrieb in Überlingen einen neuen Aufschwung nahm, bezeichnenderweise von Franz X. Staiger in seinem Buch über die Stadt Überlingen sowohl als Titelbild wiedergegeben als auch ausführlich gewürdigt: ''ein...Gebäude, auf's Beste eingerichtet und mit allen Bequemlichkeiten versehen, das zu ebener Erde einen Conversations- und Ball-Saal mit Gallerien, zwei Wirthszimmer, das Comptoir des Badwirths, 16 gut eingerichtete Badlokale nebst Küche und im 2. und 3. Stock 70 gut möblirte Wohnzimmer, theilweise Salons und unter dem Dache noch geräumige Lauben und Dienstbotenkammern enthält...''" S.53f

1905 erhielt das Badhotel gegen Westen einen zweigeschossigen, sich mit seiner historisierenden Architekturgestalt gut einfügenden Erweiterungsbau, der als Warm- und Brausebad diente; er ist mit einem überbauten Torbogen mit dem Hauptgebäude verbunden.

An der Erhaltung des Badhotels (einschließlich des Erweiterungsbaus), das wie kein anderes Gebäude den für die Überlinger Stadtentwicklung des 19.Jahrhunderts wichtigen Kur- und Badebetrieb zu repräsentieren vermag, besteht aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Hinweis: auf gleicher Parzelle außerdem folgende Kulturdenkmale:

  • Badturm nach § 28.1,3 DSchG
  • Kursaal mit zugehörigen Außenanlagen nach § 2 LSchG
  • Ehem. Kapuziner-Klosterkirche nach § 28.1.3 DSchG (siehe unter Klosterstr. 2)

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